VfL Oberlahr/Flammersfeld e.V., Gläubiger-Identifikationsnummer DE65VFL00000675471
Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung der uns erteilten Einzugsermächtigung
Liebe Mitglieder,
wir nutzen bei der mit Euch/Ihnen bestehenden Mitgliedschaft für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem 01.02.2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Euch/Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz (Ihre Mitgliedsnummer) und unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, muss von Eurer/Ihrer Seite nichts weiter unternommen werden. Lastschriften werden weiterhin von Eurem/Ihrem Konto eingezogen.
Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Euch/Sie um Nachricht und um Mitteilung von IBAN und BIC, die z. B. auch auf dem Kontoauszug vorhanden sind. Sofern noch Fragen zu dieser Mitteilung bestehen, stehen wir gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich jeweils in der ersten Woche der Monate April und Oktober eines jeden Jahres eingezogen.
Für weitere Informationen oder Nachfragen steht Euch/Ihnen der 1. Kassierer des VfL Oberlahr/Flammersfeld e.V., Wolfgang Schmidt, gerne zur Verfügung.
VfL Oberlahr/Flammersfeld e.V.: Der Vorstand